Pflichtveröffentlichte Anfragen

Über unsPflichtveröffentlichte Anfragen

Anfrage des Antragstellers:

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 5. 5. 2023

  1. Ob die außerordentliche Inventarisierung der Sammlungsbestände im Regionalmuseum und der Galerie in Most, einer beitragsfinanzierten Organisation, gemäß dem Erlass des Direktors Nr. 004-2015 - Maßnahmen zur Inventarisierung der Sammlungsbestände vom 1. 6. 2015 bereits abgeschlossen wurde.

  2. Falls abgeschlossen, zu welchem Datum und mit welchem Ergebnis?

  3. Falls nicht abgeschlossen, wann wird mit dem Abschluss gerechnet?

Antwort (Stellungnahme)

  1. Bis zum 31. 12. 2016 wurde die Inventarisierung aller Teilbestände des Sammlungsfonds der Bibliothek des Regionalmuseums in Most abgeschlossen, d.h. der Teilbestände 18 – Bücher (alte Drucke), 19 – Schriftstücke und Drucke, 24 – Sonstiger Konservierungsfonds, 25 – Regionale Literatur.
  2. Zum gleichen Datum wurde auch die Inventarisierung der Gruppe Historische Möbel aus dem Teilbestand 16 – Kunsthandwerk abgeschlossen.
  3. Bis zum 30. 11. 2019 wurde die Inventarisierung des Teilbestands 14 – Militärs abgeschlossen.
  4. Bis zum 24. 11. 2021 wurde die Inventarisierung der Modelle, die zu den Teilbeständen 25 – Verschiedenes und 11 – Ethnografisch gehören, abgeschlossen.
  5. Die abgeschlossene Inventarisierung umfasst weiterhin die Bestände der Teilbestände 9 – Archäologisch, 10 – Historisch (Gruppe Textil), 13 – Numismatisch, 16 – Kunsthandwerk (Gruppe Keramik, Porzellan, Metalle), 17 – Kunstgewerbliche Arbeiten, 23 – Wissenschaft, Technik und industrielle Produktion. Hier finden jedoch derzeit abschließende Kontrollüberprüfungen der erstellten Aufzeichnungen statt, sodass alles protokollarisch bis zum 31. 8. 2023 abgeschlossen werden kann.

Anfrage des Antragstellers: 27.4.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 31.7.2020

  • Beschwerde über das Verfahren bei der Bearbeitung des Antrags

    1. „Die Pflichtorganisation hat mit Schreiben Nr. 1535/2020/OMGMO vom 20.7.2020, das am 23.7.2020 zugestellt wurde, auf Punkt 1 mit einem Vertrag über die Durchführung der Restaurierung geantwortet.“

    2. „Zu Punkt 3 hat die Pflichtorganisation keine Informationen bereitgestellt, ohne eine Entscheidung über die teilweise Ablehnung des Antrags zu erlassen.“

    3. „Ich lege Beschwerde über das Verfahren bei der Bearbeitung des Antrags gemäß § 16a InfZG ein.“

Antwort (Stellungnahme):

Versand der fehlenden Entscheidung über die teilweise Ablehnung des Antrags auf Bereitstellung von Informationen.


Anfrage des Antragstellers: 4.8.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 15.9.2020

  • Berufung gegen die Entscheidung Nr. 01658/2020/OMGMO
  • „Die Pflichtorganisation hat mit Schreiben Nr. 1535/2020/OMGMO vom 20.7.2020, das am 23.7.2020 zugestellt wurde, geantwortet…… Informationen zu den Punkten 2 und 3 wurden nicht bereitgestellt, ohne eine Entscheidung über die teilweise Ablehnung des Antrags zu erlassen.“
  • Gegen die Entscheidung lege ich Berufung gemäß § 16 Abs. 1 InfZG aus folgenden Gründen ein:
    1. In der Entscheidung wird das Datum des ursprünglichen Antrags auf Bereitstellung von Informationen fälschlicherweise auf den 5.5.2020 angegeben, korrekt ist jedoch der 13.7.2020.
    2. In der Begründung wird fälschlicherweise auf Rechtsvorschriften bezüglich des Urheberrechts an einem urheberrechtlich geschützten Werk verwiesen.
    3. Als Projektpartner im Rahmen des Projekts „Kunst des späten Mittelalters im Bergbaugebiet Erzgebirge“ hat er mit dem deutschen Partner einige Fragen zur Restaurierung tschechischer Werke im Ausland nicht geklärt.
    4. Gemäß dem Restaurierungsvertrag (im Anhang) hat das OMGM physisch über die Dokumentation mit inhaltlich und zeitlich unbestimmtem Nutzungsrecht zu verfügen.
    5. Die Informationen sind vorhanden, werden jedoch aufgrund einer eigenen und falschen Auslegung der Rechtsvorschriften nicht bereitgestellt.
    6. Es wird die gesetzliche Verpflichtung in Frage gestellt, über bestimmte Informationen zu verfügen, was nach Ansicht des Berufenden nicht mit dem Gesetz Nr. 122/2000 Sb., über Sammlungen von musealer Natur, in der geltenden Fassung übereinstimmt.
    7. Er hat aus rechtlicher Sicht ein abweichendes Verfahren gewählt (d.h. Ablehnung der Informationen), während für andere Werke derselben Kategorie bereits Informationen vom Lead-Partner des Projekts „Kunst des späten Mittelalters im Bergbaugebiet Erzgebirge“ bereitgestellt wurden.

Antwort (Stellungnahme):

  1. Es handelt sich um einen Schreibfehler, der jedoch im Kontext der Entscheidung Nr. 01658/2020/OMGMO sowie des Begleitschreibens Nr. 01657/2020/OMGM:O leicht erkennbar ist.
  2. Der Berufende bestreitet nicht den Wortlaut der Entscheidung, er ist lediglich der Meinung, dass sie um Verweise auf spezifische Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes ergänzt werden sollte, die die Pflichtorganisation nicht angibt.
  3. Es handelt sich um einen Einwand, dessen Sinn der Pflichtorganisation nicht klar ist.
  4. Die Pflichtorganisation verfügt physisch über die Informationen – die betreffende Diplomarbeit wurde der Pflichtorganisation vom Bearbeiter zugesandt.
  5. Die genannte Diplomarbeit ist ein Originaldokument, das in der Organisation aufbewahrt wird. Die Pflichtorganisation sieht sich nicht berechtigt, diese Diplomarbeit als urheberrechtlich geschütztes Werk einer dritten Partei weiterzugeben, was in der Entscheidung angegeben wurde.
  6. Der Berufende legt seine eigene Sichtweise auf den Sinn der Rechtsvorschriften zur Restaurierung dar. Die Formulierung des gesamten Abschnitts erlaubt es der Pflichtorganisation nicht, mehr als diesen Wortlaut zu akzeptieren, ohne darauf in irgendeiner Weise reagieren zu können.
  7. Die Pflichtorganisation ging davon aus, dass „Die Bereitstellung von Informationen kann nicht nur aus rechtlichen Gründen, die in § 7 - § 11 des Gesetzes über den Zugang zu Informationen abschließend aufgeführt sind, abgelehnt werden, sondern auch aus sachlichen Gründen, die aus verständlichen Gründen im Gesetz nicht aufgeführt sind.“ Dieser sachliche Grund ist nach Ansicht der Pflichtorganisation die Tatsache, dass die Diplomarbeit, die inhaltlich eindeutig und ohne Vorbehalte sowohl den Restaurierungsplan als auch den endgültigen Restaurierungsbericht ersetzt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer dritten Partei ist und daher nicht bereitgestellt werden kann. Dass der Lead-Partner des Projekts bereits solche Informationen in identischer Form bereitgestellt hat, hat die Pflichtorganisation leider nicht überprüft.

Anlagen:


Anfrage des Antragstellers: 10.9.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 11.9.2020

  • Im Zusammenhang mit der Absicht, die Kunstsammlung „Florsalon“ von den Eheleuten Ing. Petr Zeman und Eva Kunstová an die Ústecký kraj zu übergeben, bitte ich um folgende Information:

    1. Reiseauftrag und Abrechnung der Dienstreise des Direktors der Galerie für bildende Kunst in Most, einer beitragsfinanzierten Organisation, Teilnehmer der Dienstreise nach Teneriffa (Spanien), die vom 7.-11.11.2016 zur Überprüfung und Übernahme eines Teils der Spende an den Ústecký kraj – Kunstsammlung FLORSALON …“

Antwort (Stellungnahme):

Versand des Reiseauftrags und der Abrechnung der Dienstreise nach Teneriffa, die vom 7.-11.11.2016 durchgeführt wurde.

Anlagen:


Anfrage des Antragstellers: 11.9.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 15.9.2020

  • Ergänzung des Antrags auf Bereitstellung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/199 Sb. – Nr. 1906/2020/OMGM:

    1. Kosten für Transport und Unterkunft einschließlich Verpflegung, belegt durch Kopien der Flugtickets und der Hotelrechnung…

    2. Angaben auf dem Beleg für Übergepäck

    3. Versand einer Kopie des Protokolls, das gemäß dem Reisebericht über die Überprüfung eines Teils der Sammlung, die auf Teneriffa aufbewahrt wird, erstellt wurde.

Antwort (Stellungnahme):

  1. Rechnung im Anhang

  2. Der Beleg für das Übergepäck im Originaldokument ist ohne Angaben. Leider kann der Scan des Dokuments nicht mit qualitativ hochwertigem Text durchgeführt werden, da das ursprüngliche Dokument schwach ausgefüllt ist. Das Originaldokument kann Ihnen persönlich zur Einsichtnahme direkt im Museum zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Beleg sind Informationen über das Übergepäck – 4 kg, 24,- €. In der Abrechnung des Reiseauftrags sind diese „notwendigen Nebenkosten“ unter Beleg Nr. 2 aufgeführt.

  3. 24,- €

  4. Das angeforderte Protokoll wurde nie in die Aktenagenda aufgenommen und daher verfügen wir auch nicht darüber.

Anlagen:


Anfrage des Antragstellers: 21.9.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 01.10.2020

  • Bereitstellung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb., über den freien Zugang zu Informationen, in der Fassung späterer Vorschriften, Antrag, der am 21.09.2020 bei der Pflichtorganisation eingegangen ist.

  • Beschwerde über das Verfahren bei der Bearbeitung des Antrags auf Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/199 Sb. (im Folgenden InfZG) Florsalon ZPC

  • Am 17.9.2020 erhielt ich die Bereitstellung von Informationen zu dem ergänzenden Antrag vom 11.9.2020, gegen die ich aus folgenden Gründen Beschwerde über das Verfahren bei der Bearbeitung der Anträge gemäß § 16a InfZG einlege:

    • Es wurde keine Entscheidung über die teilweise Ablehnung erlassen.

Antwort (Stellungnahme):

Entscheidung Nr. j.2003/2020/OMGMO erlassen.

Anlagen:


ANFRAGE DES ANTRAGSTELLERS: 10.11.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 16.11.2020

  • Bereitstellung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb., über den freien Zugang zu Informationen, in der Fassung späterer Vorschriften, Antrag, der am 10.11.2020 bei der Pflichtorganisation eingegangen ist.

  • Ergänzung des Antrags auf Bereitstellung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/199 Sb. – Kontrolle der Haushaltsführung

  • Bereitstellung von Informationen:

    1. Bericht über die laufende Kontrolle der Haushaltsführung der p.o., Nr. KUUK/1380126/2020

    2. Nachweis über die Einlage für die Verletzung der Haushaltsdisziplin

    3. Antrag auf Senkung der Einlage

    4. Entscheidung über die Senkung der Einlage

Antwort (Stellungnahme):

Versand der angeforderten Dokumente

Anlagen:


Anfrage des Antragstellers: 16.11.2020

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 01.12.2020

  • Beschwerde über das Verfahren bei der Bearbeitung des Antrags

  • Auf die Anfrage nach Informationen vom 16.11.2020 wurde die Antwort Nr. j. 2343/2020/OMGMO gesendet. Gegen die Bearbeitung von Punkt Nr. 2 wurde Beschwerde eingelegt. Die bereitgestellte Information wurde nicht bereitgestellt und es wurde keine Entscheidung über die teilweise Ablehnung der Information erlassen.

Antwort (Stellungnahme):

Entscheidung Nr. j.02437/2020/OMGMO erlassen.

Anlagen:


Anfrage des Antragstellers:

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 20.07.2020

  • „Im Zusammenhang mit der Restaurierung des Sammlungsobjekts Svorník mit der hl. Anna Samotřetí aus Most im Rahmen des Projekts „Kunst des späten Mittelalters im Bergbaugebiet Erzgebirge“ Nr. 100289027 bitte ich um folgende Informationen:

    1. Vertrag über die Durchführung der Restaurierung

    2. Restaurierungsplan

    3. Restaurierungsbericht

Antwort (Stellungnahme):

  1. „Sie bitten um Informationen zu bestimmten Vorgängen im Rahmen des Projekts „Kunst des späten Mittelalters im Bergbaugebiet Erzgebirge“, im Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Tschechische Republik-Sachsen, Nr. 1002879027, Details sind auf der Website unserer Institution sowie des Ústecký kraje verfügbar. Im Anhang senden wir daher den Vertrag über die Ermöglichung der Restaurierung und die Bearbeitung der Diplomarbeit (1)“ ……..“ Außerdem fügen wir die restauratorische Beschreibung und den Plan (2) bei, obwohl es gemäß den geltenden Vorschriften nicht notwendig war, diese zu erstellen, da es sich nicht um ein eingetragenes Kulturdenkmal handelt.“
  2. „Den Restaurierungsbericht (3) können wir nicht bereitstellen, da er als urheberrechtlich geschütztes Werk (Diplomarbeit) an der Hochschule für Bildende Künste Dresden (HBK) entstanden ist……………….“

 


Anfrage des Antragstellers:

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 15.12.2021

  • Bereitstellung von Informationen:

    1. Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Verwaltungskontrolle der Verwaltung mit den erhaltenen Transfers, dem Anlagevermögen, dem Investitionsfonds, einschließlich der Überprüfung der internen Vorschriften des Regionalmuseums und der Galerie in Most, einer beitragsfinanzierten Organisation für die Jahre 2019 und 2020.

    2. Maßnahmen, die der Träger aufgrund der Ergebnisse der außerordentlichen Kontrolle der Pflichtorganisation auferlegt hat.

    3. Gegebenenfalls Antrag der Pflichtorganisation auf Milderung der auferlegten Sanktionen und Entscheidung des Trägers darüber, falls ein solcher Antrag gestellt wurde.

Antwort (Stellungnahme):

Aufgrund des eingegangenen Antrags senden wir die entsprechenden Dokumente. Die Kontrolle, auf die sie sich beziehen, wurde vom ehemaligen Leiter der Abteilung für Kultur und Denkmalschutz des Ústecký kraj initiiert. Wir haben dem Träger auch eine mündliche Erklärung zu diesem Thema abgegeben. Wir haben betont, dass der Jahresabschluss für den betroffenen Zeitraum von den Behörden des ÚK ohne Vorbehalte genehmigt wurde und dass die frühere Leitung der Abteilung für Kultur usw. ausführlich über den Verlauf beider Aktionen sowie über die Probleme informiert wurde, die insbesondere aufgrund des starken Drucks zur Einhaltung der Fristen und des außergewöhnlichen zeitlichen Unbehagens, das sie begleiteten, entstanden sind.

Anlagen:


Anfrage des Antragstellers:

Beantwortet von: Mgr. Michal Soukup

Erstellt am: 11.8.2022

  • Bereitstellung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb., über den freien Zugang zu Informationen, in der Fassung späterer Vorschriften, Antrag, der am 3.8.2022 bei der Pflichtorganisation eingegangen ist.

Antwort (Stellungnahme):

In der Organisation gibt es einen Beratungsausschuss für sammlungserhaltende und akquisitorische Tätigkeiten, der auf der Grundlage der Ordnung des Beratungsausschusses für sammlungserhaltende und akquisitorische Tätigkeiten arbeitet. Der Direktor des OMGM genehmigt das Protokoll des Beratungsausschusses durch das Protokoll der Sitzung des Beratungsausschusses für sammlungserhaltende und akquisitorische Tätigkeiten. Dieses Dokument enthält die Entscheidungen und Stellungnahmen des Direktors sowie die Akquisition. Das Protokoll wird erstellt, wenn Gegenstände durch einen Schenkungs- oder Kaufvertrag erworben werden.