Verpflichtend veröffentlichte Informationen

Über unsVerpflichtend veröffentlichte Informationen

Name der Organisation

  • Regionalmuseum und Galerie in Most, Einrichtung des öffentlichen Rechts

Grund und Art der Gründung

Organisationsstruktur

Kontaktinformationen

  1. Postanschrift:

    • Čsl. armády 1360/35, 434 01 Most

    • Besuchsadresse: Čsl. armády 1360/35, 434 01 Most

  2. Besuchsadresse:

    • Čsl. armády 1360/35, 434 01 Most

  3. Öffnungszeiten:

    • Mo-Fr 8:00-13:00, andere Termine nach vorheriger Vereinbarung

  4. Telefonnummern:

    • +420 4120242

  5. Faxnummern

    • ...

  6. Webseitenadresse:

  7. E-Mail-Adresse der elektronischen Registratur:

    • infoomgm.cz

  8. Weitere Webseiten

    • Kontakte zu den Mitarbeitern des Museums finden Sie HIER

Eventuelle Zahlungen können überwiesen werden

  • Bankverbindung: Komerční banka, a.s. Kontonummer: 3938491/0100

  • IBAN CZ04 0100 0000 0000 0393 8491 (SWIFT: KOMBCZPPXXX)

UID der Organisation

  • UID: 00080730

USt-IdNr. der Organisation

  • Wir sind nicht umsatzsteuerpflichtig

Dokumente

  1. Listen der Hauptdokumente

  2. Haushalt

Anfragen nach Informationen

  • Ein Antrag auf Informationsbereitstellung gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb. kann direkt an die Adresse des Sitzes der Organisation gerichtet werden.

  • Art der Antragstellung:

    1. telefonisch übermittelte Anfragen:

      • werden informell, unverzüglich und kostenlos bearbeitet

      • Es gilt jedoch, dass die telefonische Bearbeitung einer Anfrage auf maximal 5 Minuten beschränkt ist; wenn mehr Zeit zur Mitteilung der Information benötigt wird, wird der Antragsteller aufgefordert, einen schriftlichen Antrag zu stellen

    2. mündlich-persönlich eingereichte Anfragen

      • werden informell bearbeitet

      • innerhalb von 30 Minuten werden nur eventuell anfallende technische Kosten (Kopieren usw.) berechnet

    3. schriftlich eingereichte Anfragen (per Post oder E-Mail)

      • unterliegen einem formalisierten Verfahren, auch wenn die mündliche Anfrage des Antragstellers nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde und er erneut schriftlich um dieselbe Information bittet

Entgegennahme von Anfragen und anderen Eingaben

  • Anfragen können mündlich am Sitz der Organisation, telefonisch unter den Telefonnummern der Organisation oder schriftlich eingereicht werden.

  • Ein schriftlicher Antrag wird als solcher angesehen, wenn daraus hervorgeht,

  • dass der Antragsteller die Bereitstellung von Informationen im Sinne des Gesetzes verlangt

  • wer ihn stellt (eine natürliche Person gibt in der Anfrage ihren Namen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse des Wohnsitzes oder, wenn sie nicht gemeldet ist, die Adresse des Wohnsitzes und die Adresse für die Zustellung an, wenn diese von der Adresse des Wohnsitzes oder der Wohnadresse abweicht; eine juristische Person gibt den Namen, die Identifikationsnummer, die Adresse des Sitzes und die Adresse für die Zustellung an, wenn diese von der Adresse des Sitzes abweicht), wobei auch eine elektronische Adresse als Zustelladresse gilt

  • an wen sie gerichtet ist

Rechtsmittel

  • Gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb. kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung ein Einspruch gegen die Entscheidung des verpflichteten Subjekts über die Ablehnung des Antrags eingelegt werden (§ 16). Eine Beschwerde über das Verfahren bei der Bearbeitung des Antrags auf Informationen (§ 16a) kann innerhalb von 30 Tagen ab:

  • Verweis auf veröffentlichte Informationen (§ 6)

  • Abweisung des Antrags (§ 14 Abs. 5 Buchst. c)

  • Mitteilung über die Höhe der Gebühr für die Bereitstellung von Informationen (§ 17 Abs. 3)

  • Der Einspruch sowie die Beschwerde sind an die übergeordnete Behörde (Kreis Ústecký) über das verpflichtete Subjekt zu richten. Rechtsmittel können an denselben Adressen wie Anfragen nach Informationen eingereicht werden.

Formulare

  • Weitere Informationen zu den Anforderungen an den Antrag finden Sie HIER

Verfahrensbeschreibungen - Anleitungen zur Lösung von Lebenssituationen

  • ...

Vorschriften

  1. Die wichtigsten verwendeten Vorschriften

    • 122/2000 Sb., 483/2004 Sb. (zum Schutz von Sammlungen musealer Art und folgende)

    • 257/2001 Sb. (Bibliotheksgesetz)

    • 563/1991 Sb. (über die Buchführung)

    • 586/1992 Sb. (über die Einkommensteuer)

    • 106/1999 Sb. (über den freien Zugang zu Informationen)

    • 101/2000 Sb. (über den Schutz personenbezogener Daten)

    • 320/2001 Sb. (über die Finanzkontrolle)

    • 134/2016 Sb. (über öffentliche Aufträge)

    • 89/2012 Sb. (Bürgerliches Gesetzbuch)

  2. Veröffentlichte Rechtsvorschriften

    • ...

Gebühren für die Bereitstellung von Informationen

  1. Gebührenverzeichnis für die Bereitstellung von Informationen:

    • Kosten für die Anfertigung von Kopien:

      Schwarzweißkopie und Druck einseitig A41,80 Kč
      Schwarzweißkopie und Druck beidseitig A42,80 Kč
      Schwarzweißkopie und Druck einseitig A32,80 Kč
      Schwarzweißkopie und Druck beidseitig A34,80 Kč
      Farbkopie und Druck einseitig A48,00 Kč
      Farbkopie und Druck beidseitig A412,00 Kč
      Farbkopie und Druck einseitig A312,00 Kč
      Farbkopie und Druck beidseitig A324,00 Kč
      Scannen einer Seite A3, A40,90 Kč

      Für Kopien in anderen Formaten wird die Gebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten für die Anfertigung von Kopien festgelegt.

    • Kosten für die Anfertigung technischer Datenträger:

      CD8,70 Kč
      DVD5,80 Kč
      Blue-Ray 25 GB42,50 Kč
      USB-Stick 8 GB200,00 Kč

      Für die Anfertigung anderer technischer Datenträger wird die Gebühr gemäß den tatsächlichen Kosten für die Anfertigung technischer Datenträger festgelegt.

    • Kosten für den Versand von Informationen an den Antragsteller:

      • Verpackungskosten (Umschläge C6, DL) 10,00 Kč

      • Die Versandkosten werden gemäß der aktuellen Preisliste und Tarife der Tschechischen Post berechnet.

    • Kosten für außergewöhnlich umfangreiche Informationsrecherchen:

      • Eine Informationsrecherche, die nicht mehr als 30 Minuten dauert, wird nicht als außergewöhnlich umfangreich angesehen. Im Falle einer außergewöhnlich umfangreichen Informationsrecherche wird eine Gebühr von 133,00 Kč für jede weitere angefangene halbe Stunde Arbeit, die mit einer solchen außergewöhnlich umfangreichen Informationsrecherche verbunden ist, verlangt.

    • Nicht angegebene Kosten:

      • Im Falle der Bereitstellung von Informationen in anderen Formaten und Sprachen und damit verbundenen notwendigen zusätzlichen Kosten (z.B. auch für die Art und das Format des Papiers, die Art der Verpackung usw.) wird die Gebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten festgelegt.

    • Sonstiges:

      • Der Betrag in Kronen für die Bereitstellung von Informationen wird immer auf die nächste ganze Zahl nach unten gerundet. Übersteigt der Betrag für die Bereitstellung von Informationen nicht 20,00 Kč im Rahmen eines Antrags, werden keine Kosten verlangt.

      • Preisliste gültig ab 17.8.2020

  2. Beschluss der übergeordneten Behörde über die Höhe der Gebühren für die Bereitstellung von Informationen

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Lizenzverträge

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Jahresbericht gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb.