Bibliotheksordnung
› Bibliothek › BibliotheksordnungInterne Vorschrift OMGMO Nr.: 005
Vom 21. 01. 2019
Aktenzeichen: 00169/2019/OMGMO
BIBLIOTHEKEN DES REGIONALMUSEUMS UND DER GALERIE IN MOST, EINER BEITRAGSPFLEGEORGANISATION
Registrierungsnummer MK ČR 1156/2002, SIGLA MOE 002
Grundlegende Bestimmungen
- Auftrag der Bibliothek und rechtliche Grundlagen
Die Bibliothek des Regionalmuseums und der Galerie in Most, p. o. (im Folgenden OMGMO) ist gemäß ihrer Gründungsurkunde eine öffentlich zugängliche Grundbibliothek mit spezialisierten Beständen /spezialisierte Bibliothek im Sinne von § 3, Abs. c./d. des Gesetzes Nr. 257/2001 Sb., in der Fassung späterer Vorschriften.
Der Auftrag der Bibliothek OMGMO besteht darin, literarische Dokumente von Sammlungscharakter zu sammeln, zu erfassen, zu bearbeiten und zugänglich zu machen, Dokumente, die kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche, technische und andere Aktivitäten in der Region belegen, sowie regionale Dokumente aus den Naturwissenschaften und andere Dokumente, die für die Facharbeit der Mitarbeiter des Museums und der Fachöffentlichkeit erforderlich sind. Mit all ihren Aktivitäten trägt sie zur Bewahrung des kulturellen Erbes, zur Entwicklung von Wissenschaft und Kultur sowie zur Bildung und Erziehung der Bürger bei.
Die Tätigkeit der Bibliothek richtet sich nach den folgenden rechtlichen Vorschriften:
- Gesetz Nr. 257/2001 Sb., über Bibliotheken, in der geltenden Fassung
- Verordnung des Ministeriums für Kultur Nr. 88/2002 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 257/2001 Sb., über Bibliotheken und die Bedingungen für den Betrieb öffentlicher Bibliotheks- und Informationsdienste, in der geltenden Fassung
- Gesetz Nr. 122/2000 Sb., über den Schutz von Sammlungen musealer Art, in der Fassung späterer Vorschriften
- Gesetz Nr. 121/2000 Sb., Urheberrechtsgesetz, in der Fassung späterer Vorschriften
- Gesetz Nr. 101/2000 Sb., über den Schutz personenbezogener Daten, in der Fassung späterer Vorschriften
- Die Bibliotheksbibliothek ist überwiegend eine Präsenzbibliothek.
Bibliotheksbestände
Der Bibliotheksbestand ist in zwei Teile unterteilt:
Sammlungsbestand - enthält Dokumente von Sammlungscharakter und ist in der zentralen Sammlung des Ministeriums für Kultur der Tschechischen Republik (CES) registriert und unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 122/2000 Sb. Konkret handelt es sich um: Schriftstücke und Drucke - Ruk, Bücher (alte Drucke) - St. t. (Drucke bis 1800), andere Konservierungsbestände - OKF (Drucke aus den Jahren 1801-1860, interessante und seltene Drucke nach 1861, Dokumente aus Nachlässen bedeutender regionaler Persönlichkeiten usw.), Regionale Literatur - RK (Literatur, die aus der Region Mostecka stammt oder sich auf diese bezieht, sowie in geringerem Maße auf andere benachbarte Gebiete; allgemein Nordböhmen und angrenzende Gebiete in Sachsen – Euroregion; Montanregion - Literatur, die die Beziehung zwischen Tschechen und Deutschen in der Region Mostecka und Nordböhmen sowie das Leben von nationalen Minderheiten in der Region behandelt).
Spezialisierter Bestand - enthält Dokumente, die sich auf die Facharbeit und den Sammlungsbestand des Museums beziehen und nach 1861 (einschließlich) veröffentlicht wurden. Besonders handelt es sich um folgende Bereiche: Regionale Literatur, die alle Bereiche menschlicher Tätigkeit und Naturwissenschaften in Mostecka umfassend behandelt oder einen Bezug zu Mostecka oder ganz Nordböhmen hat, jedoch nicht in den Sammlungsbestand eingeordnet ist. Weiterhin Geschichte, Hilfswissenschaften der Geschichte, Kunst, Literaturgeschichte, Technik, Naturwissenschaften (Zoologie, Botanik, Paläontologie, Geologie, Entomologie, Naturschutz und Landschaftspflege usw.) und andere Bereiche, die mit der Facharbeit des Museums und den aufbewahrten Unterbeständen zusammenhängen. Dieser Bestand enthält auch Periodika, die sich auf die oben genannten Bereiche konzentrieren.
Der Bibliotheksbestand wird gemäß dem Erwerbungsplan und den aktuellen Bedürfnissen des Museums ergänzt.
Die Bibliotheksbestände werden hauptsächlich zur Präsenznutzung im Lesesaal ausgeliehen. Abwesenheitsausleihen sind für Fachkräfte des Museums und in Ausnahmefällen auch für andere Nutzer möglich.
Aus dem spezialisierten Bestand können durch langfristige Ausleihen Studienhandbibliotheken für einzelne Fachkräfte des Museums erstellt werden.
Die Nutzer der Bibliothek sind verpflichtet, die Bibliotheksbestände zu schützen und dürfen sie nicht beschädigen.
Nutzer der Bibliothek – ihre Rechte und Pflichten
Nutzer der Bibliothek OMGMO wird jede Person über 15 Jahren oder eine Person unter 15 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen nach Registrierung bei den Bibliotheksmitarbeitern. Die Bibliothek verarbeitet personenbezogene Daten gemäß dem Gesetz Nr. 101/2000 Sb., über den Schutz personenbezogener Daten, in der Fassung späterer Vorschriften und der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 (GDPR).
Die Nutzer der Bibliothek sind verpflichtet, sich an diese Bibliotheksordnung und die Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter sowie an die Besuchs- und Forschungsordnung des OMGMO zu halten.
Die Nutzer der Bibliothek dürfen sich in den dafür vorgesehenen Räumen bewegen. In andere Bereiche gilt ein striktes Betretungsverbot.
Forschern ist es außerdem untersagt, Schränke zu öffnen, Bücher herauszunehmen und mit der Ausstattung der Bibliothek zu hantieren.
In den Räumen der Bibliothek sind die Nutzer verpflichtet, Ruhe, Sauberkeit und Ordnung zu wahren. Es ist nicht erlaubt, in diesen Räumen zu rauchen, zu essen, laut zu sprechen oder anderweitig Lärm zu machen.
Die Nutzer sind verpflichtet, sich den festgelegten Kontrollmaßnahmen der Bibliothek und des Museums zu unterwerfen – d.h. große Gepäckstücke in Schließfächern im Besucherbereich zu deponieren, auf Anfrage einen gültigen Personalausweis vorzulegen und die Einsichtnahme in das Handgepäck zu ermöglichen.
Personen, die die Bibliotheksordnung und die Anweisungen des Bibliotheksmitarbeiters nicht einhalten oder unsachgemäß mit dem entliehenen Material umgehen, kann der Zugang zur Bibliothek verwehrt werden.
In die Räume der Bibliothek haben Personen in betrunkenem oder verschmutztem Zustand, unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen oder bewaffneten (eine legal gehaltene Waffe kann im Gebäude in einem Safe deponiert werden) sowie Tiere keinen Zutritt. In die Räume der Bibliothek dürfen auch keine gefährlichen Stoffe, Waffen, leicht entzündliche Materialien usw. gebracht oder gelagert werden.
Die Nutzer haben Anspruch auf einen Platz im Lesesaal. Bei voller Belegung der Plätze im Lesesaal sind sie verpflichtet, außerhalb der Bibliothek auf die Freigabe zu warten oder einen anderen Termin in der Bibliothek zu vereinbaren.
Leser dürfen Katalogisierungsblätter nicht aus Katalogen entnehmen oder darauf schreiben. Sie dürfen in keinster Weise in das entliehene Material eingreifen, insbesondere keine Notizen machen, Text unterstreichen oder hervorheben, malen, Seiten herausreißen, es verschmutzen usw.
Der Forscher ist in seinen wissenschaftlichen oder anderen Arbeiten verpflichtet, die Bibliothek als Quelle anzugeben.
Das Regionalmuseum und die Galerie in Most, p. o. und die Signatur des Sammlungsbestands. Darüber hinaus ist er verpflichtet, der Bibliothek ein Exemplar seiner Arbeit zuzusenden, wenn er bei seiner Forschung auf den Sammlungsbestand der Bibliothek des Museums zurückgegriffen hat.
Schutz personenbezogener Daten der Forscher der Bibliothek OMGMO
Gemäß § 13 des Gesetzes Nr. 101/2000 Sb., über den Schutz personenbezogener Daten, in der Fassung späterer Vorschriften und
der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 (GDPR)
Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Nutzer der Bibliothek ist das Regionalmuseum und die Galerie in Most, p. o. (im Folgenden Bibliothek)
Die Bibliothek verarbeitet die personenbezogenen Daten registrierter Nutzer in folgendem Umfang:
Pflichtangaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse des Wohnsitzes, Personalausweisnummer
Freiwillige Kontaktdaten: E-Mail, Telefon
Dienstliche Daten: Registrierungsnummer des Forschers
Der registrierte Nutzer hat der Bibliothek etwaige Änderungen der Identifikations- und Kontaktdaten bei wiederholtem Besuch der Bibliothek mitzuteilen. Die Bibliothek verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Bereitstellung von Bibliotheks-, Informations- und anderen Dienstleistungen für die Nutzer, zur Information der Nutzer über die Dienstleistungen und darüber hinaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums und des Bibliotheksbestands. Es handelt sich um ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen beim Schutz der Bibliotheksbestände – um den ordnungsgemäßen Schutz des Bibliotheksbestands zu gewährleisten, muss die Bibliothek über ausreichende Daten zur eindeutigen Identifizierung des Nutzers verfügen, dem das Bibliotheksdokument ausgeliehen wird.
Rechte der Nutzer als betroffene Personen
Der Nutzer hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
Die Bibliothek stellt dem registrierten Nutzer auf dessen Anfrage eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung oder ermöglicht die Einsichtnahme in die Leseranmeldung und andere bei ihr gespeicherte Dokumente.
Die Anfragen der Nutzer bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten werden von der Bibliothek ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage bearbeitet.
Überwachungssystem in der Bibliothek
In der Bibliothek ist ein Überwachungssystem installiert. Die Kamera ist so positioniert, dass sie ihren Zweck erfüllt und nicht unangemessen in die Privatsphäre des Forschers eingreift. Es handelt sich um ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen – die Überwachung öffentlicher Räume durch das Überwachungssystem zum Zweck der Erhöhung der Sicherheit des öffentlichen Raums und des Schutzes des Eigentums, insbesondere des Bibliotheksbestands vor Diebstahl oder Zerstörung. Der Schutz des Bibliotheksbestands ist ein bedeutendes öffentliches Interesse und überwiegt als solches das individuelle Interesse der betroffenen Person, nicht überwacht zu werden, insbesondere weil die Aufzeichnungen nicht veröffentlicht werden, der Zugang zu ihnen nur den Mitarbeitern der Bibliothek gewährt wird, sie nur im Einklang mit dem Zweck verwendet werden und keine zeitlichen Aufzeichnungen zur Aufbewahrung angefertigt werden.
Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
Die Bibliothek bewahrt die personenbezogenen Daten registrierter Nutzer während der Existenz der Bibliotheksbibliothek auf, um die Kontinuität der Geschichte der Bibliothek zu gewährleisten. Es handelt sich gleichzeitig um eine historische Aufzeichnung regionaler Behörden – ein spezielles Regime für Bibliotheksbibliotheken und somit ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen. Der registrierte Nutzer kann die Löschung seiner personenbezogenen Daten beantragen, wenn er gegenüber der Bibliothek keine Schulden hat und ihre Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte.
Sicherung personenbezogener Daten
Schriftstücke werden so aufbewahrt, dass der Zugang unbefugter Personen durch übliche Mittel verhindert wird. Der Zugang zu diesen Schriftstücken ist nur den Mitarbeitern gestattet, die im Rahmen ihrer Arbeitsaufgaben mit ihnen arbeiten.
Weitere Informationen
Die Bibliothek verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, den sie mit dem Nutzer durch die Annahme seiner Anmeldung zur Bibliothek abgeschlossen hat, und in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 (GDPR).
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BOZP)
Der Forscher ist verpflichtet, alle Sicherheitsvorschriften, die Brandschutzordnung zu beachten und den Anweisungen des Bibliotheksmitarbeiters zu folgen. Die für die Bibliothek ausgearbeitete Brandschutzordnung ist sichtbar im Lesesaal angebracht, und der Forscher ist verpflichtet, sich bei der Registrierung mit ihr vertraut zu machen.
Den Nutzern der Bibliothek ist es strengstens untersagt, technische Ausstattungen des Lesesaals zu berühren oder irgendwie damit zu hantieren – d.h. mit Ventilen und Absperrungen von Heizkörpern, Beleuchtungstechnik, Elektroinstallation (Sicherungen, Steckdosen, Stromleitungen usw.), Feuerlöschern (außer im Falle eines Brandes – siehe Brandschutzordnung) und Fenstern. Bei etwaigen Anfragen (Lüftung usw.) wenden sie sich an den Bibliotheksmitarbeiter.
Ausleihordnung und weitere Dienstleistungen
Die Bibliothek verleiht aus ihren Beständen Bücher und andere Dokumente an nicht-museale Forscher nur zur Präsenznutzung im Lesesaal. Seltene Drucke und Manuskripte sind von der regulären Ausleihe ausgeschlossen und können nur unter den vom OMGMO festgelegten Bedingungen ausgeliehen werden.
Alle Ausleihen erfolgen ausschließlich über die Mitarbeiter der Bibliothek.
Der Forscher ist verpflichtet, sich nur in den Räumen des Lesesaals aufzuhalten und den Anweisungen des Bibliotheksmitarbeiters zu folgen. Ein Forscher, der kein Mitarbeiter des Museums ist, füllt bei seinem ersten Besuch die Leseranmeldung aus, in der er wahrheitsgemäß Name, Vorname, Personalausweisnummer, Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefon, E-Mail und weitere Daten angibt. Mit seiner Unterschrift verpflichtet er sich, die Bibliotheksordnung einzuhalten.
Die maximale Anzahl gleichzeitig entliehener gebundener Bände oder einzelner Ausgaben von Periodika im Lesesaal ist auf 20 Stück festgelegt. Bei Bedarf einer höheren Anzahl gleichzeitig entliehener Bände liegt die Entscheidung über die Genehmigung beim Bibliotheksmitarbeiter. Seltene Materialien werden nur einzeln ausgeliehen, maximal bis zu 5 Stück.
Außerhalb der Räume des Lesesaals dürfen nur Mitarbeiter des Museums Bücher und andere Materialien an ihre Arbeitsplätze ausleihen, die während der gesamten Ausleihdauer dafür verantwortlich sind. Der Mitarbeiter bestätigt den Erhalt des Buches mit seiner Unterschrift im Ausleihbuch. Auf Anfrage der Bibliothek sind die Mitarbeiter verpflichtet, bestimmte Bände sofort zurückzugeben und deren Studium anderen Nutzern zu ermöglichen. Sie dürfen diese auch nicht an Dritte verleihen.
Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Mitarbeiter des Museums verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass er keine Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek OMGMO hat. Die Bestätigung wird von einem Bibliotheksmitarbeiter ausgestellt.
In ganz außergewöhnlichen und ordnungsgemäß begründeten Fällen kann der Direktor des OMGMO eine Abwesenheitsausleihe von Dokumenten aus dem spezialisierten Bestand mit einem Erscheinungsdatum nach 1900 auch an nicht-museale Nutzer genehmigen, wobei die Bedingungen einer solchen Ausleihe ad hoc festgelegt werden.
Die Ausleihe zu Ausstellungszwecken an eine andere Organisation kann nur auf Grundlage eines ordnungsgemäßen Ausleihvertrags erfolgen, der vom Direktor des OMGMO unterzeichnet ist.
Fernleihe
Die Bibliothek vermittelt auf Anfrage des Nutzers die Ausleihe eines Dokuments, das sich nicht in ihren Beständen befindet, über den Fernleihdienst (MVS). Dieser Dienst gilt jedoch nicht für die Sammlungsbestände der Bibliothek und für beschädigte Bücher und Periodika.
Informations- und Bibliografiedienste
Die Bibliothek baut einen Informationsapparat in Form verschiedener Kataloge und Kartei sowie in einer Datenbank elektronischer Kataloge auf und stellt diesen zur Verfügung. Sie bietet der Öffentlichkeit mündliche und schriftliche Informationen faktografischer, bibliografischer, referenzieller und bibliothekarischer Art an. Die Fachkarten der Bibliothek sind nicht öffentlich zugänglich.
Kopierdienste und Anfertigung von Reproduktionen
Die Bibliothek bietet Kopierdienste an – Kopien werden auf einem herkömmlichen Kopiergerät angefertigt. Die Kopien sind ausschließlich für den persönlichen Bedarf des Antragstellers bestimmt, der verpflichtet ist, mit ihnen gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Urheberrechts umzugehen.
Der Bibliotheksmitarbeiter ist berechtigt zu bestimmen, welche Materialien vom Kopieren ausgeschlossen werden können, beispielsweise aus Gründen des Risikos weiterer Beschädigungen oder wenn die Anfertigung einer Kopie gegen gesetzliche Vorschriften verstößt usw.
Die Preise für Kopien sind im Preisverzeichnis aufgeführt. (Anlage Nr. 1).
Der Forscher darf mit ausdrücklicher Genehmigung der Bibliotheksmitarbeiter Reproduktionen entliehener Bücher mit eigenen Geräten anfertigen, sofern dieses Gerät den physischen Zustand des Buches nicht beeinträchtigt.
Computerarbeitsplatz
Der Computerarbeitsplatz der Bibliothek ist für die kostenlose Nutzung elektronischer Informationsquellen (einschließlich CD, DVD) der Bibliothek des Museums und für den Zugang zu frei verfügbaren bibliografischen Daten aus dem Internet usw. vorgesehen. Er darf nicht für private Zwecke genutzt werden, die nicht mit der Forschung zusammenhängen (z.B. Unterhaltung, Erotik, Sport usw.).
Der Forscher darf den Computer oder dessen weiteres technisches Zubehör (Drucker usw.) nicht ein- oder ausschalten. Den Nutzern ist es untersagt, auf den Computern in der Bibliothek des Museums andere Software als die bereitgestellte zu verwenden. Es ist untersagt, Software auf dem Computer zu installieren.
Alle erhaltenen Informationen und Daten (in welcher Form auch immer und auf welchem Medium auch immer) dienen ausschließlich dem persönlichen Bedarf des Nutzers und seinen Studienzwecken. Es ist nicht erlaubt, sie weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen.
Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für etwaige Eingriffe in die Konfiguration des Computers – beispielsweise für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch von ihm eingeschleppte Viren entstehen.
Der Betrieb des Netzwerks der Bibliothek des Museums (Computer) kann aus Gründen der notwendigen Wartung des Netzwerks (Computer) oder aus anderen schwerwiegenden Gründen eingeschränkt oder unterbrochen werden.
Bei der Nutzung des Internets ist der Forscher verpflichtet, Rücksicht auf andere Nutzer der Bibliothek zu nehmen und gegebenenfalls das von der Bibliothek festgelegte Zeitlimit zu akzeptieren.
Gebühren und Entschädigungen
Die grundlegenden Dienstleistungen werden von der Bibliothek kostenlos angeboten. Sie erhebt jedoch von den Nutzern andere Kosten, die mit der Bearbeitung ihrer Anfragen verbunden sind, wie z.B. Portokosten bei MVS usw. Darüber hinaus erhebt sie von den Nutzern Bußgelder für die Nichteinhaltung der Rückgabefristen (siehe Preisverzeichnis der Dienstleistungen, Anlage Nr. 1).
Die Gebühren für Kopierdienste sind im Preisverzeichnis festgelegt.
Entschädigungen für vom Nutzer beschädigte oder verlorene Bücher und andere Dokumente können in folgender Form erfolgen:
Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand (fachgerechte Restaurierung auf eigene Kosten)
Lieferung eines unbeschädigten Exemplars desselben Werkes in derselben Ausgabe und Bindung
Wenn keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommt, wird die Bibliothek verlangen:
Lieferung eines gebundenen Exemplars oder vollständige Erstattung der Kosten für dessen Beschaffung
Lieferung einer anderen Ausgabe desselben Werkes
Lieferung eines anderen Werkes von vergleichbarem Wert
Finanzielle Entschädigung gemäß dem aktuellen Marktpreis des Werkes
Wenn der Nutzer durch unsachgemäße Handhabung der technischen Mittel der Bibliothek (Computertechnik, Lesegeräte usw.) diese Geräte beschädigt, hat er alle Kosten für die Reparatur oder die Anschaffung neuer Geräte (im Falle einer irreparablen Beschädigung) zu tragen.
Bis zur Klärung der Art der Entschädigung für den Verlust und der Begleichung aller Forderungen hat die Bibliothek das Recht, dem Nutzer die Bereitstellung aller Dienstleistungen zu verweigern.
XII - Schlussbestimmungen
Ein Bestandteil dieser Ordnung sind die Anhänge:
Anlage Nr. 1: Preisverzeichnis der Dienstleistungen der Bibliothek OMGMO
Anlage Nr. 2: Antrag auf Zustimmung zur Nutzung eigener Reproduktionsgeräte
Anlage Nr. 3: Forschungstage für nicht-museale Forscher
Anlage Nr. 4: Depotregime im Depot des Sammlungsbestands der Bibliothek und im Lager des spezialisierten Bestands der Bibliothek OMGMO
Diese Bibliotheksordnung tritt am 1. 2. 2019 in Kraft.
Die Bibliotheksordnung vom 1. 4. 2017 wird hiermit aufgehoben.
Anlagen
Anlage Nr. 1 zur Bibliotheksordnung OMGMO
PREISVERZEICHNIS DER DIENSTLEISTUNGEN DER BIBLIOTHEK DES REGIONALMUSEUMS UND DER GALERIE IN MOST, P. O. - VERTRAGSPREISE
Die Bibliothek bietet Reprografiedienste für Forscher zum Zweck der Kopie von Informationen gemäß dem Urheberrechtsgesetz an. Bei erhöhten Anforderungen an die Qualität der Bildanhänge usw. kann die Anfertigung hochwertiger Fotokopien von Fachkräften des OMGMO beantragt werden. Zum eigenen Preis der Dienstleistungen wird gemäß dem Urheberrechtsgesetz ein Zuschlag von 0,20 CZK (für eine schwarz-weiße Seite) oder 0,40 CZK (für eine Farbseite) berechnet. Die Beträge werden dem zuständigen kollektiven Verwalter gemäß den oben genannten Gesetzen abgeführt.
Die Gebühren an den kollektiven Verwalter sind im Voraus in den unten angegebenen Preisen enthalten.
Kopieren Format A4: einseitig 2,00,- CZK
Kopieren beidseitig 4,00,- CZK
Kopieren Format A3: einseitig 4,00,- CZK
Kopieren beidseitig 8,00,- CZK
Drucken Format A4: einseitig 2,00,- CZK
Anlage Nr. 2 zur Bibliotheksordnung OMGMO
ANTRAG AUF ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG EIGENER REPRODUKTIONSGERÄTE
Hiermit beantrage ich gemäß dem Gesetz Nr. 121/2000 Sb., Urheberrechtsgesetz, in der Fassung späterer Vorschriften, die Erlaubnis zur Nutzung eigener Reproduktionsgeräte (Kamera oder Scanner) für meinen persönlichen Bedarf.
Zweck: Amtlich, studienbezogen, privat
Name, Vorname und Lesernummer:
Bestand, Sammlung, Signatur, gegebenenfalls Inventarnummer:
Ich erkläre, dass ich die mit meinem eigenen Reproduktionsgerät angefertigten Reproduktionen ausschließlich für meinen eigenen Studienbedarf verwenden und nicht veröffentlichen werde. Gleichzeitig erkläre ich, dass ich im Falle eines Interesses an der Veröffentlichung meiner Reproduktionen verpflichtet bin, dem Museum eine Reproduktionsgebühr gemäß dem Preisverzeichnis der vom Museum angebotenen Dienstleistungen zu zahlen oder das Museum um deren Erlass zu bitten. Ich bin mir auch der Notwendigkeit bewusst, etwaige Urheberrechte und verwandte Rechte auszugleichen.
Ich stimme dem Verbot der Verwendung eines Blitzlichts bei der Kamera zu.
Datum:
Unterschrift des Forschers:
Unterschrift der Bibliothekarin des Regionalmuseums und der Galerie in Most, einer Beitragspflegeorganisation
Anlage Nr. 3 zur Bibliotheksordnung OMGMO
FORSCHUNGSTAGE FÜR NICHT-MUSEALE FORSCHER
Dienstag-Mittwoch: 8.00-11.00 12.00-15.00
Freitag: 8.00-11.30
Eine vorherige telefonische, elektronische oder persönliche Vereinbarung ist erforderlich. Bei vorheriger individueller Vereinbarung besteht die Möglichkeit, die Zeit an den Forschungstagen am Dienstag und Mittwoch bis 18.00 Uhr zu verlängern.
Anlage Nr. 4 zur Bibliotheksordnung OMGMO
DEPOTREGIME IM DEPOT DES SAMMLUNGSBESTANDS DER BIBLIOTHEK UND IM LAGER DES SPEZIALISIERTEN BESTANDS DER BIBLIOTHEK OMGMO
Basierend auf dem Gesetz Nr. 257/2001 Sb., über Bibliotheken und dem Gesetz Nr. 122/2000 Sb., über den Schutz von Sammlungen musealer Art.
Das Depotregime legt fest:
Bewegung von Personen in den Räumen der Depots und Lager der Bibliothek; Sicherung der Bestände vor schädlichen Umwelteinflüssen; Handhabung von Dokumenten und anderes.
Bewegung von Personen in den Räumen des Depots der Sammlungsbestände und Lager der Bibliothek
Der Zugang zu diesen Räumen ist nur der Bibliothekarin und anderen Personen nur in ihrer Begleitung gestattet.
Wenn es nicht anders möglich ist, kann die Bibliothekarin einen anderen Mitarbeiter des Museums mit der Begleitung einer fremden Person beauftragen (Wartungsarbeiten, Sicherheitstechnik, Reinigung usw.).
In anderen Fällen ist der Zugang zu den Depots und Lagerräumen nur kommissionell möglich, wobei dieser Zugang im Depotbuch (im Depot der Sammlungsbestände aufbewahrt) vermerkt wird.
Die für die Reinigung zuständigen Mitarbeiter des Museums werden von der Bibliothekarin in die Lagerräume eingeführt, während der Reinigung werden sie jedoch aus praktischen Gründen allein gelassen. Nach Abschluss der Arbeiten werden sie im Depotbuch vermerkt (siehe oben). Anschließend werden die Lager von der Bibliothekarin überprüft und abgeschlossen.
Sicherung und Schutz des Bestands vor schädlichen Umwelteinflüssen, Überwachung des aktuellen Zustands der Umgebung im Depot der Sammlungsbestände der Bibliothek und in anderen Lagerräumen
Der Zustand aller Räume der Bibliothek wird täglich von einem Mitarbeiter der Bibliothek kontrolliert (mit besonderem Augenmerk auf das Schließen der Fenster, Identifizierung von Spuren unbefugten Eindringens, Unfällen usw.).
Im Depot der Sammlungsbestände wird täglich die Temperatur und die relative Luftfeuchtigkeit im Depotbuch vermerkt. Darüber hinaus werden Bewegungen fremder Personen und andere Ereignisse, die vom normalen Betrieb abweichen, aufgezeichnet. Im Depot der Sammlungsbestände wird nur minimal gelüftet, und zwar bei trockenem und kaltem Wetter. Der Grund dafür ist die Notwendigkeit, eine stabile Feuchtigkeit und Temperatur ohne signifikante Schwankungen zu erhalten, sowie die Außenstaubbelastung oder das Risiko des Eindringens von Insekten aus dem angrenzenden Park usw. Die Belüftung erfolgt hauptsächlich durch Türen zu anderen Räumen der Bibliothek.
Handhabung der Sammlungsbestände der Bibliothek
Dokumente von Sammlungscharakter dürfen nur in Anwesenheit eines Bibliotheksmitarbeiters oder kommissionell aus dem Depot entnommen werden. Vor Schließung der Bibliothek werden historische Sammlungsbestände zurück ins Depot gelegt und nicht in den Räumen des Lesesaals und des Arbeitszimmers belassen. Ausgenommen sind Dokumente, die in Ausstellungen und in den Ausstellungen des Museums präsentiert werden. Ausleihen von Sammlungsbeständen außerhalb des Gebäudes unterliegen einem besonderen Regime.
Wenn ein Fachmitarbeiter des Museums für einen unbedingt notwendigen Zeitraum ein Sammlungsdokument in sein Arbeitszimmer außerhalb der Bibliotheksräume ausleihen muss, ist er verpflichtet, im Voraus einen internen Empfangsbeleg zu unterschreiben.