LEDERHELM DER STADT POLIZEI MOST

DetailLEDERHELM DER STADT POLIZEI MOST

 

Exponat des Monats 11 / 2020

Nicht immer sind die Museumsbestände durch die Zeit in perfektem Zustand, daher erhalten sie auch die verdiente Pflege von unseren oder externen Konservatoren und Restauratoren. Eines der interessanten Sammlungsobjekte, das sich gerade auf die Pflege durch einen Restaurator vorbereitet, haben wir als Exponat des Monats November ausgewählt. Es handelt sich um einen Lederhelm für einen Beamten der Stadtpolizei Most.

Der Helm der Stadtpolizei Most ist aus gehärtetem und schwarz lackiertem Leder gefertigt und mit alpaka-farbenen Beschlägen versehen (eine Legierung aus Kupfer, Nickel und Zink). Die Glocke des Helms besteht aus zwei Teilen und ist mit einem vorderen und hinteren Lederschild ausgestattet. Der Helm hat einen Nackenriemen mit Schuppen in Form von Lorbeerblättern (erhalten ist nur einer) und an dem Helm ist eine Plakette mit einem reliefierten Löwenkopf befestigt. An der Vorderseite des Helms ist ein Schild in Form der verschlungenen Buchstaben SB (Stadt Brüx – Stadt Most) angebracht, das in einem Eichenkranz platziert ist. Auf der Spitze der Glocke ist eine tropfenförmige Spitze befestigt.

Diese Helme wurden in die Ausrüstung der Stadtpolizei Most Ende des 19. Jahrhunderts, vermutlich in den 90er Jahren, eingeführt. Ihr Vorbild waren die Helme der Beamten der Wiener Stadtpolizei, die nach 1880 eingeführt wurden. Diese wurden dann von allen großen Städten des österreichischen Teils der Habsburger Monarchie (Prag, Brünn usw.) nachgeahmt. In der Ausrüstung der Stadtpolizei blieben sie wahrscheinlich bis 1918 erhalten. Neben diesen Helmen diente auch eine schwarze Mütze vom Typ Kepi und ein schwarzer Hut mit einem Hahnenschwanz als Kopfbedeckung (deshalb wurde für die Gemeindebeamten im tschechischen Umfeld im städtischen Argot der Begriff „chocholatí“ verwendet).

Die Geschichte der Stadtpolizei Most ist mit dem Jahr 1849 verbunden, als sie durch die Erlass des kaiserlichen Patents Nr. 170/1849 „Vorläufiges Gesetz über die Gemeinde“ rechtlich definiert wurde. Dieses regelte als erste rechtliche Regelung der Gemeindeverwaltung einschließlich des Polizeirechts für die Gemeinden. Die Stadtpolizei war somit den Stadtgemeinden und Magistraten unterstellt. Die Aufgabe der Stadtpolizei war die Gewährleistung der Ordnung in den Straßen der Stadt, die Überwachung der Marktveranstaltungen, das Funktionieren der Gasthäuser, die Einhaltung der Nachtruhe sowie die Überwachung der Prostitution. Teil der Stadtpolizei war auch die Funktion des Nachtwächters, der in den Nachtstunden die Aufsicht in den Stadtstraßen führte. Seine Hauptaufgabe war nicht nur die Aufrechterhaltung der Ordnung, sondern er fungierte auch als präventive Patrouille für den Fall von nächtlichen Bränden. Die Stadtpolizei Most führte ihre Tätigkeit innerhalb der Stadt aus. In den Vororten und im ländlichen Umfeld von Most war die Polizeiaufsicht mit Befugnissen dem staatlichen Gendarmerie anvertraut. Die Stadtpolizei wurde in Most nach 1870 auch durch die staatliche Polizei ergänzt. Diese war im Gegensatz zur Stadtpolizei Most auch eine politische Polizei.

(Text: Jiří Šlajsna, Foto: Pavel Krásenský) Weniger anzeigen