Exponat des Monats 12 / 2016
1 Rentenmarke (Rentenmark) verwendet von 1923 bis 1948
In der zweiten Hälfte des Jahres 1923 erlebte Deutschland die schlimmste Preis-Inflation, die die Menschheit bisher gekannt hatte. Papier (Inflations-)Marken verloren fast stündlich an Wert und das Finanzsystem brach zusammen. In dieser Situation entstand der Plan für eine völlig neue Währung, die das Vertrauen der Bevölkerung in das Finanzsystem wiederherstellen sollte. Bereits vor ihrer Einführung erforderte die Situation sofortige alternative Lösungen für das Bedürfnis nach einer stabilen Währung. Daher gab die Regierung zunächst Dollar-Schatzanweisungen (Dollarschatzanweisungen) und später das „Golddarlehen“ (Goldanleihe) in Umlauf. Einzelne Stücke des Golddarlehens wurden als Zahlungsmittel mit stabiler Wertigkeit verwendet. Die Garantie ihrer stabilen Wertigkeit war jedoch nur eine Fiktion, da sie in Wirklichkeit durch nichts gedeckt waren. Dennoch genossen diese Zahlungsmittel großes Vertrauen unter den Bürgern und behielten daher ihren Wert. Sie dienten hauptsächlich zur Zahlung von Löhnen und waren nur in geringer Menge im Umlauf.
Am 15. November 1923 begann in Deutschland die Währungsreform mit der Einführung der Rentenmarke (Rentenmark). Die Rentenmarke wurde in Stückelungen von 1, 2, 5, 10, 50, 100 und 1000 Marken sowie in Münzen von 0,01, 0,02, 0,05, 0,1 und 0,5 Rentenmarken ausgegeben. Ein wichtiger Bestandteil der Währungsreform war die gesetzliche Verankerung des Verbots weiterer Kreditvergaben der deutschen Regierung durch die Reichsbank, was in den vergangenen Jahren eine Methode zur Finanzierung der Staatsausgaben war.
Die Aufgabe der neuen Währung war es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und die Inflation unter Kontrolle zu bringen, bis eine neue Reichswährung, die durch Gold gedeckt war, eingeführt werden konnte. Die Einführung der Rentenmarke war ein erfolgreicher monetärer Versuch, und da die Inflation fast sofort unter Kontrolle geriet, wurde dies von Zeitgenossen als „Wunder der Rentenmarke“ bezeichnet. Der Wechselkurs der Rentenmarke wurde auf 4,2 Dollar für eine Rentenmarke festgelegt, also den gleichen Kurs, den die ehemalige Goldmark (vor 1914) hatte. Dieser Kurs wurde durch Währungsinterventionen auf dem Devisenmarkt aufrechterhalten.
Da die Goldreserven der Reichsbank während der Besetzung des Ruhrgebiets erschöpft waren, wurde noch vor der Einführung der Rentenmarke über die Einführung der sogenannten „Roggenmarke“ nachgedacht, die durch Roggenbestände gedeckt sein sollte. Der Plan wurde jedoch aufgrund der großen Preisschwankungen dieses Getreides nicht genehmigt. Da die Reichsbank die neue Währung nicht durch Goldreserven decken konnte, wurden Hypotheken auf Land und Industrieanleihen zur Sicherung verwendet. Diese mehr oder weniger fiktive Deckung der Rentenmarke erzeugte den notwendigen psychologischen Effekt, durch den die neue Währung das Vertrauen der Bevölkerung gewann. Formell waren 500 Rentenmarken gegen Anleihen mit einem Nennwert von 500 Goldmark (sogenannte Rentenschuldverschreibungen mit einer Rendite von 5 % pro Jahr) eintauschbar. Der psychologische Effekt hatte auch den Fakt des unterschiedlichen Namens der neuen Währung.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Einführung der Rentenmarke interessant, da die Inflation nicht durch Stabilisierung der Geldmenge (die Gesamtmenge an Geld, die in der Wirtschaft verfügbar ist) oder durch Kontraktion, also durch Verringerung der im Umlauf befindlichen Geldmenge, unter Kontrolle gebracht wurde, sondern im Gegenteil, dank des Vertrauens der Bevölkerung in die neue Währung konnte die Geldmenge im Umlauf schrittweise erhöht werden. Aufgrund der Hyperinflation war die reale Geldmenge nämlich viel geringer, als für die Stabilität des Finanzsystems erforderlich war. Ab dem 30. November 1923 stieg die Menge an Papiermarken im Umlauf von 400 Billionen auf 1.211 Billionen im Juli 1924. Darüber hinaus wurden 2,4 Milliarden Rentenmarken emittiert.
Der Wechselkurs zwischen der Inflationsmarke und der Rentenmarke wurde auf 1 Billion Papier-(Inflations-)Marken für eine Rentenmarke festgelegt. Für eine Rentenmarke wurden im November 1923 8 tschechoslowakische Kronen gezahlt. Am 7. Dezember desselben Jahres hatte 1 tschechoslowakische Krone einen Wert von 123.490.000.000 Papiermarken.